Guten Tag Expertenteam,
wir beschäftigen einen Arbeitnehmer, der nun angibt, je nach Auftragslage eine Nebentätigkeit auszuüben - diese Nebentätigkeit erfolgt laut schriftlicher Auskunft des Arbeitnehmers im Rahmen eines Kleingewerbes, welches auf den Ehepartner angemeldet ist.
Müssen wir hier etwas berücksichtigen, auch in Bezug auf eine potentielle Betriebsprüfung? Ggfs. weitere Unterlagen anfordern?
Wir würden auf Basis dieser Auskunft in unserem Abrechnungsprogramm die Mehrfachbeschäftigung aktivieren.
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung