Liebes Experten-Team,
ich bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Wir haben im Zeitraum 26.09.25-31.01.26 eine Beschäftigte eingestellt. Sie ist nach ihren Angaben freiwillig gesetzlich versichert. Ursprünglich steht sie in einem Beamtenverhältnis und ist dort ohne Dienstbezüge beurlaubt. Derzeit ist sie bei einem anderen Dienstherrn beschäftigt und erhält dort ebenfalls Besoldungsbezüge, so dass sie in keinem Zweig der SV der Versicherungspflicht unterliegt. Ob die Beschäftigte Beihilfeansprüche hat, entzieht sich unserer Kenntnis, da wir trotz mehrmaliger Nachfrage keine Antwort auf die Frage erhalten haben.
Wird bei der Beurteilung der befristeten (abhängigen) Beschäftigung auf das laufende Beamtenverhältnis abgestellt oder auf das ursprünglich beurlaubte Beamtenverhältnis? Stellt man auf das derzeitige Beamtenverhältnis ab, würde KV/PV-Freiheit bestehen (jedoch wissen wir nicht, ob tatsächlich ein Beihilfeanspruch besteht; vermutlich hat sie bisher keine Beihilfe in Anspruch genommen). Derzeit ist die Beschäftigte jedoch bei uns in allen Zweigen der SV versicherungspflichtig. Was ist richtig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine H.