Liebes Team,
können Sie mir eine Rückmeldung geben, wo Überstundenausgleich durch Freizeit aufhört und ein Sabbatical mit Wertguthaben anfängt?
Ein Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter Überstunden ansammelt (ggf auch bewusst durch situative Mehrarbeit) und dann für ein oder zwei Tage zuhause bleibt um die auszugleichen, ist das ja vollkommen okay. Was ist aber mit zwei Wochen/ vier Wochen / zwei Monaten / drei Monaten usw? Kommt man irgendwann in den Bereich, wo ein Sabbatical unterstellt wird, bzw ab welchen Werten/Gegebenheiten fängt ein solches an (wir gehen in diesem Beispiel mal von einem Zeitraum des Überstundenausgleichs von maximal sechs Monate aus)
Herzliche Grüße
Susanne Springer