Wie wird der folgende Sachverhalt beurteilt:
Ein selbständiger Landwirt ist während seiner selbständigen Tätigkeit bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert. Seit 2023 werden die landwirtschaftlichen Flächen verpachtet. Es wird eine freiwillige Krankenversicherung bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse abgeschlossen.
Nun ist eine Anstellung mit EUR 600,00 (ca. 9 Stunden/Woche) geplant, die zur Sozialversicherungspflicht führt. Somit muss ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung z.B. AOK erfolgen.
=> Handelt es sich im vorliegenden Fall um eine hauptberufliche nichtselbständige Tätigket?
(Finanziell überwiegen die Pachteinnahmen, zeitlich überwiegt die nichtselbständige Tätigkeit)