Expertenforum - Abgrenzung nichtselbständige/selbständige Tätigkeit

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  • 01
    Abgrenzung nichtselbständige/selbständige Tätigkeit

    Wie wird der folgende Sachverhalt beurteilt:


    Ein selbständiger Landwirt ist während seiner selbständigen Tätigkeit bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert. Seit 2023 werden die landwirtschaftlichen Flächen verpachtet. Es wird eine freiwillige Krankenversicherung bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse abgeschlossen.


    Nun ist eine Anstellung mit EUR 600,00 (ca. 9 Stunden/Woche) geplant, die zur Sozialversicherungspflicht führt. Somit muss ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung z.B. AOK erfolgen.


    => Handelt es sich im vorliegenden Fall um eine hauptberufliche nichtselbständige Tätigket?

    (Finanziell überwiegen die Pachteinnahmen, zeitlich überwiegt die nichtselbständige Tätigkeit)

     

  • 02
    RE: Abgrenzung nichtselbständige/selbständige Tätigkeit

    Hallo DRS,

    vordergründig ist nach unserem Verständnis durch den zuständigen Sozialversicherungsträger für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG / LKK) zu klären, ob durch Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung sowie die gleichzeitige Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen die landwirtschaftliche selbstständige Tätigkeit als haupt- oder nebenberuflich zu bewerten ist. 

    Das Ergebnis hat entscheidende Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung und ob die SVLFG die einzugsberechtige Krankenkasse bleibt.
    Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Kenntnis aller maßgebenden Informationen und Vorlage der relevanten Unterlagen keine weitergehende Stellungnahme zu Ihrem Sachverhalt abgeben können.

    Daher empfehlen wir Ihnen, die SVLFG direkt zu kontaktieren und bezüglich einer verbindlichen Beurteilung des Sachverhalts die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Abgrenzung nichtselbständige/selbständige Tätigkeit

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

    Bereits klar ist, dass der Mandant durch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus der LAK in eine gesetzliche Krankenvers. z.B. AOK wechseln muss. Insofern wäre die Beurteilung des Sachverhalts durch die AOK erforderlich.

  • 04
    RE: Abgrenzung nichtselbständige/selbständige Tätigkeit

    Hallo DRS,

    aufgrund Ihrer zusätzlichen Angaben gehen wir davon aus, dass durch die SVLFG bereits eine versicherungsrechtliche Beurteilung der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit durchgeführt wurde, diese die selbstständige Tätigkeit als „nebenberuflich“ eingestuft hat und folglich die Beschäftigung (auch) der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegt. Somit ist die Anmeldung an eine der nach den §§ 173 ff. SGB V wählbaren gesetzlichen Krankenkassen (z.B. die AOK) zu übermitteln.  

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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