Expertenforum - Abgeltungszahlung Nachzahlung steuerlich

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  • 01
    Abgeltungszahlung Nachzahlung steuerlich

    Eine Mitarbeiterin ist zum 31.03.21 ausgetreten. Mitte April 2025 wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, dass ihr noch 6.000€ zustehen. Meines Wissens ist diese Nachzahlung steuerpflichtig, ist das richtig?

    Steuerpflicht: sind wir berechtigt zu erfahren, ob sie aktuell eine Hauptbeschäftigung hat, damit für die Nachzahlung entscheiden können, ob Haupt- oder Nebenbeschäftigung? Oder wählen wir für die Nachzahlung automatisch eine Nebenbeschäftigung?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

  • 02
    RE: Abgeltungszahlung Nachzahlung steuerlich

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Nachzahlung ist - wie von Ihnen vermutet - grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Die Steuerpflicht entsteht mit Auszahlung. Zu versteuern ist nach indivuduellen Lohnsteuermerkmalen, also unter Abruf der ELStAM mit der dort verfügbaren Steuerklasse (bei anderer Hauptbeschäftigung wird die Nachzahlung mit Steuerklasse 6 belastet.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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