Eine Mitarbeiterin ist zum 31.03.21 ausgetreten. Mitte April 2025 wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, dass ihr noch 6.000€ zustehen. Meines Wissens ist diese Nachzahlung steuerpflichtig, ist das richtig?
Steuerpflicht: sind wir berechtigt zu erfahren, ob sie aktuell eine Hauptbeschäftigung hat, damit für die Nachzahlung entscheiden können, ob Haupt- oder Nebenbeschäftigung? Oder wählen wir für die Nachzahlung automatisch eine Nebenbeschäftigung?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!