Eine Mitarbeiterin ist zum 31.03.21 ausgetreten. Mitte April 2025 wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, dass ihr noch 6.000€ zustehen. Meines Wissens ist diese Nachzahlung SV-frei, ist das richtig?
SV-Pflicht: die Information kam Ende April, deshalb Auszahlung im Mai. Melden wir für einen Tag an oder für einen ganzen Monat? Müssen wir überhaupt bei der Krankenkasse anmelden, wenn es nicht beitragspflichtig ist?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!