Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Abgeltung Urlaubstage bei Aussteuerung

    Hallo,

    unser Arbeitnehmer ist seit 2024 ausgesteuert und hat nun eine Kündigung zum 30.06.2026 abgegeben. Da er nur sv-rechtlich bei uns "abgemeldet" war, allerdings nicht arbeitsrechtlich, hat er weiterhin Urlaubstage erhalten, welche dann im Laufe der Zeit verfallen sind, allerdings pro Jahr auch wieder neu entstanden. Er wurde diesbezüglich jährlich darüber informiert, im Falle das die Arbeit wieder aufgenommen wird. Sollte er die Beschäftigung nicht mehr antreten, hätte er zum 01.06.2026 noch einen Anspruch von 35 Tagen (5 Tage tariflich, 30 Tage gesetzlich). Müssen wir Ihm diese auszahlen ?


    MFG

  • 02
    RE: Abgeltung Urlaubstage bei Aussteuerung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Unabhängig von der „Aussteuerung" hat der Mitarbeiter während der Langzeiterkrankung weiterhin jedenfalls den Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub erworben. Bei einer Fünftagewoche beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch allerdings lediglich 20 Tage.


    Dieser gesetzliche Mindesturlaub ist, soweit er nicht bereits verfallen ist, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch abzugelten. Für 2026 hat der Mitarbeiter einen anteiligen Urlaubsanspruch von 6/12teln (einhalb) erworben.


    Für den darüber hinausgehenden (offensichtlich) tariflichen Urlaub, können abweichende Regelungen im Tarifvertrag getroffen sein. Hier müssten Sie also prüfen, ob auch der tarifliche Urlaub während der Langzeiterkrankung entsteht und ob er ggf. abweichenden Verfallfristen als der gesetzliche Mindesturlaub unterliegt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.