Hallo,
unser Arbeitnehmer ist seit 2024 ausgesteuert und hat nun eine Kündigung zum 30.06.2026 abgegeben. Da er nur sv-rechtlich bei uns "abgemeldet" war, allerdings nicht arbeitsrechtlich, hat er weiterhin Urlaubstage erhalten, welche dann im Laufe der Zeit verfallen sind, allerdings pro Jahr auch wieder neu entstanden. Er wurde diesbezüglich jährlich darüber informiert, im Falle das die Arbeit wieder aufgenommen wird. Sollte er die Beschäftigung nicht mehr antreten, hätte er zum 01.06.2026 noch einen Anspruch von 35 Tagen (5 Tage tariflich, 30 Tage gesetzlich). Müssen wir Ihm diese auszahlen ?
MFG