Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mitarbeiterin ist seit 04.11.2024 im Bezug von Krankengeld. Der Anspruch endet am 11.02.2026. Danach wird sie Leistungen aufgrund Nahtlosigkeitsregelung in Anspruch nehmen.
Wir müssen ihr noch 10,08 Stunden und 30 Tage Urlaub abgelten.
Ist es korrekt, dass beide Abgeltungen für/in den November 2024 einzugeben und abzurechnen sind?
Dies habe ich als Information aus den Jahreswechselseminaren mitgenommen.
Können Sie dies so bestätigen? Oder ist hier anders zu verfahren?
Vielen Dank.