Wir haben eine Frage zur Abgeltung von Überstunden. Die Arbeitnehmerin ist ausgeschieden und wir haben 74 Überstunden, die noch abgegolten werden müssen. Eine Zuordnung auf die Entstehungsmonate ist nachträglich nicht möglich.
Ist es korrekt, wenn wir die Überstunden mit der letzten Abrechnung abgelten (als Überstunden) oder müssen diese dann als Einmalzahlung deklariert werden?