Expertenforum - Abgeltung Tarifurlaub nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug

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  • 01
    Abgeltung Tarifurlaub nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mitarbeiter ist seit dem 28.01.2021 aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert (mit DEÜV Grd. 30). Das arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnis besteht seither fort.


    Wir (Entgeltabteilung) haben den Auftrag erhalten 24 Tage Tarifurlaub aus 2023 im September oder Oktober 2024 dem Mitarbeiter abzugelten um eine Überzahlung auszugleichen.


    Das rechtliche Beschäftigungsverhältnis wird nicht beendet.


    Ist dies arbeitsrechtlich möglich?


    Falls ja, gibt es eine Vorschrift auf welchen Monat die Abgeltung zu erfolgen hat?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Abgeltung Tarifurlaub nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Abgeltung von Urlaubsansprüchen ist grundsätzlich während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses unzulässig. Denkbar ist, dass tarifliche Urlaubsansprüche, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen (der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage) durch entsprechende Regelung im Tarifvertrag hiervon abweichend auch während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden können. Insoweit müssten Sie also die zugrunde liegenden tarifvertraglichen Regelungen prüfen.


    Die Aussteuerung ändert am rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses nichts. Die Aussteuerung führt also nicht zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, was nach den vorstehenden Ausführungen Voraussetzung für die Abgeltung des Urlaubs ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Abgeltung Tarifurlaub nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug

    Guten Tag,

    sofern die Abgeltung des Urlaubs aus 2023 arbeitsrechtlich intern geprüft wurde in welchem Zuordnungsmonat ist die Abgeltung des Urlaubs 2023 erfassen?

    Ist Oktober 2024 korrekt?

    Vielen Dank.

  • 04
    RE: Abgeltung Tarifurlaub nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Der Abgeltungsanspruch bezüglich des tarifvertraglichen Urlaubs entsteht grundsätzlich mit der Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer, wonach der Urlaub ausbezahlt werden soll. Der Abgeltungsanspruch ist dann mangels gesonderter Vereinbarungen sofort fällig. Das heißt, sofern die Abgeltung im Oktober 2024 vereinbart und keine abweichende Fälligkeitsregelung getroffen wird, ist der Abgeltungsanspruch auch diesem Kalendermonat zuzuordnen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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