Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter ist seit dem 28.01.2021 aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert (mit DEÜV Grd. 30). Das arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnis besteht seither fort.
Wir (Entgeltabteilung) haben den Auftrag erhalten 24 Tage Tarifurlaub aus 2023 im September oder Oktober 2024 dem Mitarbeiter abzugelten um eine Überzahlung auszugleichen.
Das rechtliche Beschäftigungsverhältnis wird nicht beendet.
Ist dies arbeitsrechtlich möglich?
Falls ja, gibt es eine Vorschrift auf welchen Monat die Abgeltung zu erfolgen hat?
Vielen Dank.