Guten Tag zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter, der bereits seit Mitte August 2023 im Krankengeldbezug ist. Im Oktober 2024 tritt er aus. Er hat noch knapp 60 Stunden aufgelaufenes Arbeitszeitguthaben, dieses soll er abgegolten bekommen.
Ist es richtig, dass ich die Stunden als Einmalentgelt für Korrekturmonat August 2023 (letzter Monat mit SV-Tage) zuordne, sodass die SV-Beiträge abgeführt werden?
Vielen Dank vorab.
Freundliche Grüße
Katharina Altenburger