Expertenforum - Abgabe Sofortmeldung

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  • 01
    Abgabe Sofortmeldung

    Guten Tag,

    wir betreuen eine Stiftung, diese betreibt ein Beherbergungsgewerbe. Ist dieser Betrieb auch zur Abgabe einer Sofortmeldung verpflichtet ?

    Ebenfalls wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts betreut auch diese betreibt ein Beherbergungsgewerbe, muss hier die Abgabe einer Sofortmeldung erfolgen ?

     

  • 02
    RE: Abgabe Sofortmeldung

    Hallo ASrednas,
     
    Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung im Rahmen einer Sofortmeldung zu melden.
     
    Für Beschäftigungen im Beherbergungsgewerbe besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Übermittlung einer Sofortmeldung.
     
    Dagegen existiert für Körperschaften des öffentlichen Rechts und Stiftungen keine Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung, sofern diese überwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. Abgabeordnung (AO) verfolgen und dies von der zuständigen Finanzbehörde anerkannt ist.
     
    Für Einzelfallentscheidungen, ob Sofortmeldungen abzugeben sind, ist die Zuständigkeit der Einzugsstelle gegeben. Für versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ist das die zuständige Krankenkasse und bei geringfügig Beschäftigten die Minijob-Zentrale. Alternativ kann auch der zuständige Rentenversicherungsträger vor Ort zu Rate gezogen werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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