Guten Tag,
wir haben einen Bacheloranten mit befristetem Vertrag vom 01.05.-31.10.25. Abgerechnet mit PG 190 und BG 0000. Studienbescheinigung bis 31.03.26 liegt vor.
Er gibt seine Bachelorarbeit am 04.11.25 an der Uni ab. Das Ergebnis kommt nicht vor Dezember. Wir wollen Ihn bis 30.11.25 weiterhin befristet beschäftigen, also einen Monat länger.
Er hat jetzt keine Vorlesungen mehr und arbeitet im November 40 Stunden/Woche.
Wir sind uns jetzt nicht sicher wie wir abrechnen sollen:
PG 190 mit BG 000 oder als Werkstudent trotz der 40 Stunden/Woche mit PG 106 und BG 0100
oder als ganz normaler mit PG 101 und BG 1111?
Danke für Ihre Mühe.
Gruss
Markus Vecek