Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Beamtin die bisher als MInijobberin beschäftigt war.
Die Beschäftigung wird nun auf eine sozialversicherungspflichtige Nebenbeschäftigung ausgeweitet.
Die Beiträge zur RV und AV müßen daher ja abgeführt werden.
An welche Krankenkasse geschieht dies?
Knappschaft (als letzte Krankenkasse wg. Minijob) oder an eine gesetzliche Krankenkasse?
Vielen Dank im Voraus