Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu einem ungewöhnlichen Fall und hoffe sie können mir helfen.
Es geht um eine Umschülerin, in der Unfallversicherung ist sie über den zuständigen Reha Träger versichert.
Der Ausbildungsbetrieb soll allerdings die gesetzliche Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung in der Renten und Arbeitslosenversicherung übernehmen.
Die Bemessungsgrundlage sind 34,65 €.
Die Vergütung wird über den Bildungsträger gezahlt.
Welche Personengruppe und Beitragsgruppen wendet man in diesem Fall an.
Für den Steuerstatus habe ich allerdings noch keine Idee über die Umlage kann ich leider auch nichts finden. Der Ausbildungsbetrieb ist Umlage 1 pflichtig.
Viele Grüße