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  • 01
    Abführung SV-Beitrag bei Unterbrechung

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    Für einen Arbeitnehmer(AN) wurde im Januar und Februar eine Sonderzahlungen als Einmalzahlung bezahlt.

    Da diese in den Folgemonaten weiter gezahlt wurde, haben wir diese als laufende Sonderzahlungen abgerechnet. Ab Mai ist der AN im Krankengeldbezug (SV-Unterbrechung). Diese Sonderzahlung wurde weiter gezahlt. Bei der Abrechnung sind in diesen Monaten der SV-Unterbrechung keine Beiträge berechnet. Sind diese Sonderzahlungen laufende Bezüge oder Einmalbezüge? Wie verhält es sich mit der Beitragspflicht?


    Mit freundlichen Grüßen

    Ute Hanke

    Teamleiterin Lohn

     

  • 02
    RE: Abführung SV-Beitrag bei Unterbrechung

    Guten Tag,
     
    Einmalzahlungen sind Sonderzuwendungen, die aus bestimmten Anlässen zusätzlich zum laufenden Entgelt in größeren Abständen bzw. einmal jährlich gezahlt werden.
     
    Werden diese Zuwendungen regelmäßig monatlich gezahlt, verlieren diese den Charakter als Einmalzahlungen und werden damit als laufendes Arbeitsentgelt qualifiziert.
     
    In dem von Ihnen geschilderten Fall wird daher die monatliche Sonderzahlung als laufendes Arbeitsentgelt zusammen mit dem Gehalt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze
    verbeitragt.
     
    Bei einer Weiterzahlung dieser Zuwendung während des Krankengeldes erfolgt die Beitragsberechnung als Zuschuss des Arbeitgebers im Rahmen des § 23c SGB IV.
    Sie gelten in diesem Sinne nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn die Einnahmen zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 Euro
    im Monat übersteigen
     
    Insoweit kann sich dadurch bestätigen, dass in Ihrer Abrechnung keine Beiträge anfallen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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