Sehr geehrtes Expertenteam,
Für einen Arbeitnehmer(AN) wurde im Januar und Februar eine Sonderzahlungen als Einmalzahlung bezahlt.
Da diese in den Folgemonaten weiter gezahlt wurde, haben wir diese als laufende Sonderzahlungen abgerechnet. Ab Mai ist der AN im Krankengeldbezug (SV-Unterbrechung). Diese Sonderzahlung wurde weiter gezahlt. Bei der Abrechnung sind in diesen Monaten der SV-Unterbrechung keine Beiträge berechnet. Sind diese Sonderzahlungen laufende Bezüge oder Einmalbezüge? Wie verhält es sich mit der Beitragspflicht?
Mit freundlichen Grüßen
Ute Hanke
Teamleiterin Lohn