Beim LSG Berlin-Brandenburg wurde am 16.07. diesen Jahres verkündet, dass die Insolvenzgeldumlage für Gesellschafter-Geschäftsführer nicht fällig wird, wenn diese keine Arbeitnehmermerkmale haben. Hat sich hier die Rechtslage geändert? Wir haben bisher nur von der Umlage1 abgesehen, wenn Geschäftsführer einer GmbH zwar abhängig beschäftigt, im arbeitsrechtlichen Sinne keine Arbeitnehmer waren.
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Abführung der Insolvenzgeldumlage für (Minderheiten-) Gesellschaftergeschäftsführer
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RE: Abführung der Insolvenzgeldumlage für (Minderheiten-) Gesellschaftergeschäftsführer
Hallo wpg-thammer,
bei dem von Ihnen angesprochenen Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.07.2025, dass für Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer keine Insolvenzgeldumlage zu entrichten ist, handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt dies zu einer Änderung der Rechtslage führen wird, können wir aktuell noch nicht einschätzen.
Daher raten wir Ihnen, die Insolvenzgeldumlage für diesen Personenkreis weiterhin abzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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