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  • 01
    Abführung der Beiträge von Freiwillig Versicherten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    sind wir als Arbeitgeber verpflichtet einen freiwillig Versicherten Mitarbeiter als Selbstzahler umzuschlüsseln, wenn der Mitarbeiter dies beantragt. Wir würden dies gerne ablehnen, da wir die Beiträge unserer freiwillig Versicherten als Firmenzahler abführen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Abführung der Beiträge von Freiwillig Versicherten

    Hallo UWoi,

    Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei in der Krankenversicherung und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zahlen ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst an die Krankenkasse (§ 250 Absatz 2 SGB V).

    Vielfach werden jedoch Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen, dass der Arbeitgeber im Firmenzahlerverfahren die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vom Arbeitsentgelt einbehält und an die Krankenkasse abführt. Eine gesetzliche Grundlage für das Firmenzahlerverfahren für freiwillige Mitglieder gibt es nicht. Es liegt im Ermessen der Arbeitgeber, dies anzubieten und der Arbeitnehmer dem zustimmt.

    Demzufolge wäre nach unserem Verständnis dem Willen des Mitarbeiters, seine freiwilligen Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge wieder selbst zuzahlen, Folge zu leisten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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