Expertenforum - Abfrage Versichertennummer ab 1.1.2025 bei Anmeldung eines neuen Mitarbeiters

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  • 01
    Abfrage Versichertennummer ab 1.1.2025 bei Anmeldung eines neuen Mitarbeiters

    Unser Lohnprogramm verlangt seit Jan. 25 standardmässig die Daten zur elektronischen Abfrage der Versichertennummer bei Neueintritt und keine händische Eingabe, auch wenn diese vorliegt. Beim Pflichtenheft der ITSG habe ich "nur" diese neue Anforderung zur Versicherungsnummer gefunden: - Kriterium 1: Es wird empfohlen, dass bei Eingabe der Mitarbeiterstammdaten eine

    Versicherungsnummernabfrage mittels Datensatz DSVV systemseitig

    ausgelöst wird.

    Kriterium 2: Die Versicherungsnummer ist in den Fällen bei der Datenstelle der

    Rentenversicherung (DSRV) elektronisch abzufragen, in denen bei einer

    Anmeldung aus Anlass der Aufnahme einer Beschäftigung keine

    Versicherungsnummer programmseitig vorliegt.

    Was heißt nun "programmseitig vorliegt"? Wenn die neuen Mitarbeiter bereits 2024 schon einmal angemeldet waren oder mir ihre Versichertennummer auf dem Personalbogen angeben, kann ich sie weiterhin ohne Abfrage anmelden, weil ich Sie ja ins System eingeben und das Programm prüft ja in der Regel die Nummer ab. ODER muss nun zwingend immer eine Abfrage erfolgen.

  • 02
    RE: Abfrage Versichertennummer ab 1.1.2025 bei Anmeldung eines neuen Mitarbeiters

    Guten Tag,
     
    die Versicherungsnummern werden von der Deutschen Rentenversicherung vergeben, spätestens, wenn die Person das erste Mal eine berufliche Tätigkeit in Deutschland aufnimmt – egal, ob Ausbildung, Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob. In der gesetzlichen Krankenversicherung dient sie als Grundlage für die bundeseinheitliche Versicherungsnummer.
     
    Der elektronische Abruf der Versicherungsnummer durch den Arbeitgeber ist bei einer Anmeldung durchzuführen. Die Abfrage der Versicherungsnummer wird im elektronischen Verfahren an die DSRV (Datenstelle der Träger der Rentenversicherung) gestellt. Die DSRV prüft, ob eine eindeutige Zuordnung der Versicherungsnummer vorhanden ist und teilt das Ergebnis per Rückmeldeverfahren mit. Wenn keine oder keine eindeutige Zuordnung der Versicherungsnummer möglich ist, wird dies entsprechend zurückgemeldet. Die DEÜV-Anmeldung Grund 10 erfolgt dann bei der Lohnabrechnung ohne Versicherungsnummer.
     
    In den Fällen, in denen bei einer Anmeldung aus Anlass der Aufnahme einer Beschäftigung keine Versicherungsnummer programmseitig vorliegt, ist diese verpflichtend elektronisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzufragen.
     
    Sofern die Versicherungsnummer bekannt ist, erübrigt sich der elektronische Abruf.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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