Unser Lohnprogramm verlangt seit Jan. 25 standardmässig die Daten zur elektronischen Abfrage der Versichertennummer bei Neueintritt und keine händische Eingabe, auch wenn diese vorliegt. Beim Pflichtenheft der ITSG habe ich "nur" diese neue Anforderung zur Versicherungsnummer gefunden: - Kriterium 1: Es wird empfohlen, dass bei Eingabe der Mitarbeiterstammdaten eine
Versicherungsnummernabfrage mittels Datensatz DSVV systemseitig
ausgelöst wird.
Kriterium 2: Die Versicherungsnummer ist in den Fällen bei der Datenstelle der
Rentenversicherung (DSRV) elektronisch abzufragen, in denen bei einer
Anmeldung aus Anlass der Aufnahme einer Beschäftigung keine
Versicherungsnummer programmseitig vorliegt.
Was heißt nun "programmseitig vorliegt"? Wenn die neuen Mitarbeiter bereits 2024 schon einmal angemeldet waren oder mir ihre Versichertennummer auf dem Personalbogen angeben, kann ich sie weiterhin ohne Abfrage anmelden, weil ich Sie ja ins System eingeben und das Programm prüft ja in der Regel die Nummer ab. ODER muss nun zwingend immer eine Abfrage erfolgen.