Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter, der eine Schwerbehinderung von 50% hat und 1958 geboren ist.
In Regelaltersrente könnte er erst 2025 gehen. Aufgrund der Schwerbehinderung kann er jedoch 2023 vorzeitig in Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen, erhält jedoch für die 2Jahre, die er weniger in die Rentenversicherung einzahlt, dauerhaft weniger Rente.
Gerne möchten wir jedoch, dass er bereits 2023 vorzeitig in Rente geht.
Damit unser Mitarbeiter nun jedoch doch bereits vor Beginn der Regelaltersrente 2025, zum 01.01.2023 in Altersrente für schwerbehinderte Menschen geht, möchten wir unserem Mitarbeiter eine Abfindung und einen Aufhebungsvertrag anbieten.
Unsere Frage ist nun, ob diese Abfindung Sozialversicherungsfrei auszuzahlen ist, da wir mit dem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag schließen, der besagt, dass er für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung erhält. Ohne Abfindung würde er nicht vorzeitig in Rente gehen, sondern würde seinen Arbeitsplatz bis zum Eintritt seiner Regelaltersrente 2025 halten.
Mit freundlichen Grüßen