Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Abfindungszahlung nach Austritt

    Liebe Experten,

    ein MA von uns ist zum 31.05.2025 ausgeschieden. Im Aufhebungsvertrag wurde eine Abfindung zum Ausgleich des Verlustes des Arbeitsplatzes vereinbart. Die Abfindungssumme wurde in drei Raten beginnend mit Juni ausgezahlt. Die Lohnart wurde wie folgt geschlüsselt: S F J. Jetzt im Oktober hat unser Abrechner folgende Schlüsselung: A S J Wird nach dem Ausscheiden des MA der PGRS ab Juni von 101 auf 900 abgeändert? Uns wurde gesagt, dass der PGRS bei 101 verbleibt. Nun mussten wir bei der Oktoberabrechnung feststellen, dass Korrekturabrechnungen für Juni bis September erfolgten und unser MA eigentlich 300 Euro an uns zurückzahlen müsste, da die Lohnsteuerabzüge höher ausfielen. Haben wir was falsch gemacht?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Abfindungszahlung nach Austritt

    Guten Tag,
     
    aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht stellen Abfindungen wegen Verlust des Arbeitsplatzes kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, da diese für Zeiten nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses
    gezahlt werden und es daher an einer entgeltlichen Beschäftigung als Grundlage für die Sozialversicherungspflicht fehlt.
     
    Zu der ordnungsgemäßen Verschlüsselung innerhalb der unterschiedlichen Gehaltsabrechnungsprogramme können wir im Rahmen dieses Forums keine Auskünfte erteilen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Softwareanbieter.
     
    Für Auskünfte bezüglich der steuerlichen Behandlung empfehlen wir Ihnen, sich an das zuständige Finanzamt des ehemaligen Mitarbeiters zu wenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.