Expertenforum - Abfindungszahlung in Teilbeträgen

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  • 01
    Abfindungszahlung in Teilbeträgen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    einer unserer Mitarbeiter möchte eine Vorruhestandsvereinbarung abschließen, für die auch eine Abfindungszahlung vorgesehen ist. Die Abfindungszahlung soll auf mehrere Monate verteilt werden. Steht das der Sozialversicherungsfreiheit von Abfindungszahlungen entgegen?

    Gruß,

    Jana Schaffrath

  • 02
    RE: Abfindungszahlung in Teilbeträgen

    Hallo Frau Schaffrath,

    grundsätzlich sind Sozialversicherungsbeiträge nur vom Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGV IV, also von Einnahmen für eine aktive Beschäftigung abzuführen. Das Bundessozialgericht hat durch Urteil vom 21.02.1990 entschieden, dass Entlassungsabfindungen, die für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt werden, kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und daher nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen.

    Eine Auszahlung verteilt auf mehrere Monate hat keine Auswirkungen auf die Beitragsfreiheit.
     
    Zahlungen zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche, die der Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Beschäftigung erworben hat, sind dagegen als Arbeitsentgelt dem beendeten Beschäftigungsverhältnis zuzuordnen. Eine einheitliche Abfindung muss ggf. entsprechend aufgeteilt werden.
     
    Wir empfehlen Ihnen, ggf. eine Beurteilung unter Vorlage der maßgebenden Unterlagen (Vertrag, Vereinbarung, etc.) von der zuständigen Krankenkasse vornehmen zu lassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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