Sehr geehrte Damen und Herren,
einer unserer Mitarbeiter möchte eine Vorruhestandsvereinbarung abschließen, für die auch eine Abfindungszahlung vorgesehen ist. Die Abfindungszahlung soll auf mehrere Monate verteilt werden. Steht das der Sozialversicherungsfreiheit von Abfindungszahlungen entgegen?
Gruß,
Jana Schaffrath