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  • 01
    Abfindung von Kleinstanwartschaften ohne Zustimmung der Beschäftigten

    Liebes Experten-Team,

    in Ihrem Beitrag zur Abfindung von Kleinstanwarschaften erwähnen Sie, dass diese Abfindungszahlungen steuerfrei sind. Das ist aus meiner Sicht nicht korrekt, da diese versteuert werden müssen.

    Können Sie das nochmal prüfen?

    Hier der Link zum Artikel

    www.aok.de/fk/jahreswechsel/bav/

    Vielen Dank und viele Grüße

    Berthold

  • 02
    RE: Abfindung von Kleinstanwartschaften ohne Zustimmung der Beschäftigten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für den Hinweis! Tatsächlich muss unterschieden werden:


    1.

    Bei der Abfindung von Kleinstanwartschaften mit Zustimmung der Beschäftigten nach § 3 Abs. 2a BetrAVG besteht Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 55c Satz 2 Buchstabe b EStG.


    2.

    Bei der Abfindung gemäß § 3 Abs. 2 BetrAVG (durch Zahlung) greift die Steuerbefreiung demgegenüber nicht ein.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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