Expertenforum - Abfindung/ Entlassungsentschädigung

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  • 01
    Abfindung/ Entlassungsentschädigung

    Guten Tag, wir haben einen Mitarbeiter abzurechnen, der im laufenden Jahr entlassen wird und mit einer hohen Abfindung entschädigt wird. Nun stellt sich uns die Frage, wie die Abfindung sv- rechtlich betrachtet wird. Wird das Gesamteinkommen zugrunde gelegt oder, wie schon teilweise beschrieben, weil es eine Entlassungsentschädigung ist, ist es sv-frei? Wie verhält es sich mit der Beitragsbemessungsgrenze, wenn man durch die Abfindung weit darüber kommt?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Abfindung/ Entlassungsentschädigung

    Hallo PVA Stb.,
     
    sofern es sich in Ihrem Sachverhalt um eine Abfindungszahlung im Sinne der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz handelt, die tatsächlich für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt wird, stellt diese kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar und unterliegt daher nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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