Guten Tag, wir haben einen Mitarbeiter abzurechnen, der im laufenden Jahr entlassen wird und mit einer hohen Abfindung entschädigt wird. Nun stellt sich uns die Frage, wie die Abfindung sv- rechtlich betrachtet wird. Wird das Gesamteinkommen zugrunde gelegt oder, wie schon teilweise beschrieben, weil es eine Entlassungsentschädigung ist, ist es sv-frei? Wie verhält es sich mit der Beitragsbemessungsgrenze, wenn man durch die Abfindung weit darüber kommt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.