Guten Tag,
ich habe ein Problem, was sowohl ins steuer- als auch ins Sozialversicherungsrecht reinspielt und was mir bisher noch nicht untergekommen ist und ich hierzu auch nichts richtig im den Foren finden kann.
Ein Mandant hat vor vielen Jahren für Arbeitnehmer eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV bei einer sogenannten nicht rückgedeckten Unterstützungskasse abgeschlossen. Nun sollen diese aus irgendeinem Grund abgewickelt werden ( mit Einwilligung der MA) und die MA, die noch in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis stehen, sollen nun dafür von der Versicherung einen Abfindungsbetrag erhalten.
Ich nehme an, dass der Betrag steuer- und auch sv-pflichtig als Einmalzahlung zu bewerten ist? Die 5-tel-Regelung scheidet ja auf jedenfall aus, da der AG diese nicht mehr anwenden darf.
Ist dies richtig? Wie ist das bei gesetzlich und freiwillig gesetzlich Versicherten? Gibt es in diesem Fall Unterschiede? Gibt es hier Besonderheiten, die zu beachten sind? Die Einverständniserklärung der Arbeitnehmer wurde eingeholt.
Das hier ist totales Neuland für mich.
Viele Grüße
Ukoerner