Expertenforum - Abfindung

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  • 01
    Abfindung

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Ein AN scheidet zum 31.03.2025 aus dem Betrieb aus. Er soll eine Abfindung i. H. von 50.000 €

    erhalten. Frage: Ist es sinnvoll einen Teil in 2024 und den Rest in 2025 auszuzahlen. Oder sollte man die komplette Abfindung in 2024 auszahlen, da noch die Fünftelregelung greift? Danke

  • 02
    RE: Abfindung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    leider ist eine abstrakte Empfehlung hierzu nicht möglich. Die Steuerbelastung ist abhängig (1) von der Höhe der Abfindung sowie (2) von der Höhe der sonstigen (voraussichtlichen) steuerpflichtigen Einkünfte 2024 und 2025.


    Zu beachten ist, dass die "Fünftelregelung" per 01.01.2025 lediglich für das Lohnsteuerverfahren entfällt. Im Rahmen der Einkommenssteuer-Veranlagung kann der Arbeitnehmer das Privileg also weiterhin in Anspruch nehmen. Um diese Möglichkeit zu erhalten, muss die Voraussetzung der "Zusammenballung" der Einkünfte für mehrere Kalenderjahre gesichert werden. Von einer Aufteilung der Abfindungszahlung (in verschiedene Kalenderjahre) ist deshalb tendenziell abzuraten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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