hallo Zusammen ,
wenn bei einem Langzeitkranken der Urlaub nach 15 Monate nach Entstehungsjahr verfällt, und er diesen Abbauen will bevor er verfällt aber die Krankenkasse die Aussage trifft :
**Mitarbeiter muss Gesundschreiben
** Mitarbeiter darf kein Urlaub abbauen wegen Kostenübnahmen/ Krankengeld etc
darf dann ein Arbeitgeber trotzdem Urlaub kappen nach dem Bundesurlaubsgesetz oder darf man trotzdem Urlaub gewähren ohne dass der Langzeitkranke am Ende Probleme bekommt
vielen Dank