Expertenforum - Abbau Resturlaub nach Bundesurlaubsgesetz bei Langzeitkranke

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  • 01
    Abbau Resturlaub nach Bundesurlaubsgesetz bei Langzeitkranke

    hallo Zusammen ,


    wenn bei einem Langzeitkranken der Urlaub nach 15 Monate nach Entstehungsjahr verfällt, und er diesen Abbauen will bevor er verfällt aber die Krankenkasse die Aussage trifft :

    **Mitarbeiter muss Gesundschreiben

    ** Mitarbeiter darf kein Urlaub abbauen wegen Kostenübnahmen/ Krankengeld etc

    darf dann ein Arbeitgeber trotzdem Urlaub kappen nach dem Bundesurlaubsgesetz oder darf man trotzdem Urlaub gewähren ohne dass der Langzeitkranke am Ende Probleme bekommt


    vielen Dank

     

  • 02
    RE: Abbau Resturlaub nach Bundesurlaubsgesetz bei Langzeitkranke

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Urlaub verfällt im Falle einer Langzeiterkrankung tatsächlich nach Ablauf von 15 Monaten, gerechnet ab Schluss des Urlaubsjahres. Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber die ihm obliegenden Hinweispflichten erfüllen. Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, verfällt der Urlaubsanspruch nach Ablauf der 15 Monate. Insoweit ist der Arbeitgeber also auch berechtigt, den Urlaub „zu kappen“.


    Richtig ist, dass bei fortbestehender Erkrankung kein Urlaub gewährt werden kann und die Gewährung des Krankengeldes zur Voraussetzung hat, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist. Deshalb schließen sich Krankengeld und Urlaubsgewährung aus.


    Eine Urlaubsgewährung im fortbestehenden „Krank“ ist daher tatsächlich nicht möglich.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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