Hallo Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin, die zum 01.04.2025 eine geringf. Beschäftigung angetreten hat. Die MA hat ausdrücklich gewünscht, dass wir mit der Steuerklasse abrechnen. Diese Umsetzung haben wir vorgenommen.
Vergangene Woche hat sie telefonisch angefragt, ob wir die Abwicklung seit Eintritt rückwirkend abändern können, so dass wir die Pauschalsteuer ansetzen.
Ist eine rückwirkende Änderung hier möglich oder lediglich mit dem aktuellen Abrechnungsmonat.
Wir sind lediglich darauf gestoßen, dass Änderungen bis zu max. 6 Wochen rückwirkend vorgenommen werden können.
Danke vorab.