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  • 01
    Ab- und Anmeldegründe Schutzschirmverfahren/Insolvenzverfahren

    Unsere Mitarbeiter wurden zum eröffneten Schutzschirmverfahren in 10/2025 zum 30.09.2025mit Grund 33 ab- und zum 01.10.2025 mit Grund 13 angemeldet, die Betriebsnummer blieb zum Übergang gleich!. Zum 01.01.2026 wurde das Hauptverfahren eröffnet und eine neue Betriebsnummer vergeben. Mit welchen Meldegründen sind die Mitarbeiter zum 31.12.2025 und 01.01.2026 ab- und anzumelden?

  • 02
    RE: Ab- und Anmeldegründe Schutzschirmverfahren/Insolvenzverfahren

    Hallo Frau Killenberg,
     
    für „weiterbeschäftigte Arbeitnehmer“ ist mit dem Tage vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Abmeldung mit dem Meldegrund „30“ vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher noch nicht gemeldete) beitragspflichtige Arbeitsentgelt während des Schutzschirmverfahrens einzutragen, das bis zu diesem Tage gezahlt worden ist, zuzüglich des noch nicht ausgezahlten Arbeitsentgelts. Mit dem Tag der Insolvenzeröffnung ist der Arbeitnehmer unter der neuen Betriebsnummer mit dem Meldegrund „10“ anzumelden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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