Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    AAG U2

    Hallo,

    müssen für einen beurlaubten Beamten, der einen Gewährleistungsbescheid hat und dadurch in allen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei bei dem AG ist, für den er während der Beurlaubung als Beamter arbeitet, U2 Beiträge gezahlt werden. Für eine rechtliche Begründung wäre ich Ihnen dankbar.

    Vielen Dank

  • 02
    RE: AAG U2

    Sehr geehrter Herr Becker,

    grundsätzlich sind im Rahmen des U2-Verfahrens für alle bei dem Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer und Auszubildende Beiträge zu entrichten.
     
    Eine Ausnahme bilde hier der Personenkreis der Beamten, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe bzw. Heilfürsorge haben. Dies gilt ausdrücklich auch für beurlaubte Beamte in einem
    Beschäftigungsverhältnis außerhalb des Dienstverhältnisses, wenn bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe gewährleistet ist (Tit. 2.2.2.2 der grundsätzlichen Hinweise Ausgleichverfahren bei Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaft vom 19.11.2019).
     
    Sofern der Arbeitnehmer aus Ihrer Schilderung weiterhin Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe hat entfällt die Beitragszahlung U2.
     
    Sollte ein solcher Anspruch nicht gewährleistet ist, sind U2-Beiträge zu entrichten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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