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  • 01
    AAG - U1-Erstattung bei Übernahme durch neuen AG

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Mandant hat aus einer Insolvenz ca. 50 Mitarbeiter (Pers.-Fälle) übernommen, für die aufgrund der laufenden U1-Pflicht des Mandanten derzeit ebenfalls U1-Pflicht besteht (ab 2026 aufgrund der Anzahl der Personalfälle nicht mehr).

    Die Erfassung mit dem Eintrittsdatum 01.09.2025 verhindert hier die U1-Abrechnung mit den KKn., obwohl die Mitarbeiter natürlich keine 28 Tage ohne Anspruch auf LFZ sind.

    Wie kann hier die Erstattung für die Monat Sept. erfolgen?

    MfG

     

  • 02
    RE: AAG - U1-Erstattung bei Übernahme durch neuen AG

    Guten Tag,
     
    wir verstehen Ihre Frage so, dass die Mitarbeitenden einer insolventen Firma in einen neuen Betrieb übernommen wurden.
     
    Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht deshalb in den ersten 28 Tagen des neuen Beschäftigungsverhältnis kein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung und somit ist die Abrechnung der U1 Umlage nicht möglich.

    Entgeltfortzahlung kann natürlich freiwillig geleistet werden, ist dann aber nicht in der Umlage 1 abrechnungsfähig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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