Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mandant hat aus einer Insolvenz ca. 50 Mitarbeiter (Pers.-Fälle) übernommen, für die aufgrund der laufenden U1-Pflicht des Mandanten derzeit ebenfalls U1-Pflicht besteht (ab 2026 aufgrund der Anzahl der Personalfälle nicht mehr).
Die Erfassung mit dem Eintrittsdatum 01.09.2025 verhindert hier die U1-Abrechnung mit den KKn., obwohl die Mitarbeiter natürlich keine 28 Tage ohne Anspruch auf LFZ sind.
Wie kann hier die Erstattung für die Monat Sept. erfolgen?
MfG