Expertenforum - AAG-Erstattung statt Corona-Entschädigung

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  • 01
    AAG-Erstattung statt Corona-Entschädigung

    Moin,


    ich habe folgenden Fall: Ein Mitarbeiter war vom 08.03.2022-18.03.2022 coronabedingt in Quarantäne. Der Entschädigungsantrag wurde erst spät gestellt, inzwischen werden alle Anträge abgelehnt mit dem Verweis auf ein Urteil des BAG vom 20.03.2024, dass es sich um eine Krankheit. Eine Krankmeldung hat diese Person jedoch ganz bewusst nicht beantragt, weil es damals hieß, dass durch eine Krankmeldung die Entschädigung nicht mehr möglich wäre.


    Kann ich in diesem Fall nun Lohnfortzahlung bei der Krankenkasse beantragen ? Es gibt als Nachweis nur die Anordnung der Absonderung. Wird das als Krankmeldung anerkannt ?


    MFG

    ES

  • 02
    RE: AAG-Erstattung statt Corona-Entschädigung

    Guten Tag,


    arbeitsrechtlich ist auf Grundlage des BAG-Urteils geklärt, dass es sich bei Zusammentreffen von Corona-Infektion (auch symptomlos) und Quarantäne-Anordnung um einen Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit handelt. Damit ist der Arbeitgeber bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.


    Die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind im Rahmen des Umlageverfahrens U1 nach dem AAG erstattungsfähig, sofern der Arbeitgeber am Ausgleichsverfahren gemäß § 3 AAG teilnimmt.


    Wir empfehlen Ihnen der zuständigen Krankenkasse zusätzlich zum AAG Antrag die Anordnung der Absonderung und die Ablehnung des Entschädigungsantrages zukommen zu lassen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

  • 03
    RE: AAG-Erstattung statt Corona-Entschädigung

    Okay, das werde ich auf jeden Fall versuchen. Jetzt habe ich aber noch eine Frage dazu: Der entsprechende Lohn wurde als Entschädigungszahlung (mit Progressionsvorbehalt usw.) abgerechnet. Müsste ich das dann rückwirkend korrigieren auf Lohnfortzahlung ? So hätte man ja im Krankheitsfall abgerechnet.

  • 04
    RE: AAG-Erstattung statt Corona-Entschädigung

    Guten Tag,


    in diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen, die Abrechnungsunterlagen rückwirkend anzupassen, damit die Qualifizierung als Entgeltfortzahlung auch in den Lohnunterlagen richtig dokumentiert wird und bei etwaige Folgeprozessen Berücksichtigung findet.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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