Moin,
ich habe folgenden Fall: Ein Mitarbeiter war vom 08.03.2022-18.03.2022 coronabedingt in Quarantäne. Der Entschädigungsantrag wurde erst spät gestellt, inzwischen werden alle Anträge abgelehnt mit dem Verweis auf ein Urteil des BAG vom 20.03.2024, dass es sich um eine Krankheit. Eine Krankmeldung hat diese Person jedoch ganz bewusst nicht beantragt, weil es damals hieß, dass durch eine Krankmeldung die Entschädigung nicht mehr möglich wäre.
Kann ich in diesem Fall nun Lohnfortzahlung bei der Krankenkasse beantragen ? Es gibt als Nachweis nur die Anordnung der Absonderung. Wird das als Krankmeldung anerkannt ?
MFG
ES