Expertenforum - AAG-Erstattung PGr. 0110

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  • 01
    AAG-Erstattung PGr. 0110

    Liebes Expertenteam,

    wir haben einen privat versicherten Arbeitnehmer der Personengruppe 0110, der gem. Arbeitsvertrag Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Monate hat. Läuft die AAG-Erstattung dann 6 Monate lang oder ist sie auf 6 Wochen (gesetzliche Regelung) beschränkt?

    LG TW-MS

  • 02
    RE: AAG-Erstattung PGr. 0110

    Guten Tag,
     
    im Rahmen des Erstattungsverfahrens U1 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) werden nur Aufwendungen erstattet, die dem Arbeitgeber aufgrund der Verpflichtung zur Fortzahlung von Arbeitsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bis zu 6 Wochen entstanden sind. 

    Arbeitsentgelt, das auf der Grundlage tarifvertraglicher Regelungen oder „freiwillig“ für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen fortgezahlt wird, ist dagegen nicht erstattungsfähig.
    Dies ergibt sich aus den „Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)“ vom 19. November 2019.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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