Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen englischen Mandanten ohne deutsche Betriebsstätte. Unser Mandant hat einen neuen Mitarbeiter auf 20 Wochenstunden befristet bis zum
31.03.2030 eingestellt. Bis zu 3 Tage im Monat wird der Mitarbeiter seine Tätigkeit in England verrichten. Darüber hinaus verfügt der Mitarbeiter noch über eine Hauptbeschäftigung, ebenfalls 20 Wochenstunden, als Beamter in Deutschland. Müssen wir eine A1-Bescheinigung abgeben und wenn, welche Anschrift müssen wir für die Arbeitgeberdaten verwenden, da es keinen deutschen Betriebssitz gibt.
Ich danke im Voraus.
Viele Grüße