Liebes AOK-Expertenteam,
wir wollen ab 01.02.2026 polnische Mitarbeiter beschäftigen.
Gemeldet sind sie derzeit noch in Polen und sind auf der Suche nach einer Wohnung in Deutschland. Solange sie ihre Meldeadresse in Polen haben, müssen wir als Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung ausstellen.
Frage: Wie machen wir das für den ersten Arbeitstag? Die SV-Anmeldungen können wir erst mit dem Beginn ausstellen und demnach dann auch die A1-Bescheinigungen.
Könnt ihr uns bitte einen kleinen Laufplan bzw. Tipps geben, wie wir das sicher gestalten.
Vielen Dank!