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  • 01
    A1 - Bescheinigung für polnische Mitarbeiter

    Liebes AOK-Expertenteam,


    wir wollen ab 01.02.2026 polnische Mitarbeiter beschäftigen.

    Gemeldet sind sie derzeit noch in Polen und sind auf der Suche nach einer Wohnung in Deutschland. Solange sie ihre Meldeadresse in Polen haben, müssen wir als Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung ausstellen.


    Frage: Wie machen wir das für den ersten Arbeitstag? Die SV-Anmeldungen können wir erst mit dem Beginn ausstellen und demnach dann auch die A1-Bescheinigungen.


    Könnt ihr uns bitte einen kleinen Laufplan bzw. Tipps geben, wie wir das sicher gestalten.


    Vielen Dank!


     

  • 02
    RE: A1 - Bescheinigung für polnische Mitarbeiter

     
    Guten Tag,
     
    die einzige Möglichkeit besteht darin, dass Sie mit dem SV-Meldeportal im Vorfeld die Anmeldung an die zuständige Krankenkasse übermitteln. Sobald diese Anmeldungen bei den Kassen verarbeitet wurden, kann ein A1-Antrag elektronisch übermittelt werden.
     
    Wir empfehlen Ihnen, das Vorgehen mit der/den entsprechenden Krankenkassen im Vorfeld zu besprechen damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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