Sehr geehrtes Experten-Team,
unser Mandant mit Sitz in England ohne deutsche Betriebsstätte, beschäftigt in Deutschland einen Mitarbeiter in Teilzeit. Das englische Unternehmen tritt hier als Nebenarbeitgeber auf.
Nun arbeitet der Mitarbeiter 20 Stunden bei seinem Hauptarbeitgeber in Deutschland und die anderen 20 Stunden für das englische Unternehmen. 3 - 5 mal im Monat arbeitet der Mitarbeiter in für unseren ausländischen Mandanten in England. Die restliche Zeit wird die Tätigkeit im Homeoffice ausgeführt.
Nun stellt sich die Frage, ist eine A1-Bescheinigung auszustellen? Und wenn, welche Art wäre es dann? Antrag mehrere Mitgliedsstaaten - ein Arbeitgeber oder Antrag mehrerer Mitgliedsstaaten - mehrerer Arbeitgeber?
Unser englischer Mandant erwirtschaftet in Deutschland unter 25 % seines Umsatzes und auch die Mitarbeiterzahl in Deutschland beläuft sich auf unter 25 %.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.