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  • 01
    A1 auch für "privaten" Aufenthalt und Arbeiten im Ausland (Luxemburg) erforderlich?

    Guten Tag,

    bei nachstehendem Sachverhalt benötige ich eine Expertenmeinung der KK.


    Ein Arbeitnehmer beabsichtig ab 2026 gelegentlich im Form von mobiler Arbeit von Luxemburg aus von der Privatadresse seiner Lebensgefährtin aus zu arbeiten. Geplant ist, diese Möglichkeit unregelmäßig, voraussichtlich etwa einmal im Monat beziehungsweise insgesamt rund 10 bis 12 Tage im Jahr, zu nutzen. Er selbst hat seinen Wohnsitz in Deutschland und der Arbeitgeber hat seinen Sitz ebenfalls in Deutschland.

    Muss man für jeden einzelnen Aufenthalt in Luxemburg eine A1 beantragen oder gibt es auch die Möglichkeit einer "Jahres-A1"?

    Weiß jemand zufällig auch, ob es steuerliche Themen mit Luxemburg gibt?

    Besten Dank für die Unterstützung im Voraus.

     

  • 02
    RE: A1 auch für "privaten" Aufenthalt und Arbeiten im Ausland (Luxemburg) erforderlich?

    Guten Tag,
     
    in dem von Ihnen geschilderten Fall spricht man von einer gewöhnlichen Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten (Deutschland und Luxemburg) wenn, bezogen auf die kommenden 12 Monate, davon auszugehen ist, dass zum Beispiel eine gewöhnlich in Deutschland beschäftigte Person von ihrem Arbeitgeber regelmäßig (z. B. einen Tag im Monat oder 5 Tage im Quartal) auch in einem bestimmten anderen Mitgliedstaat eingesetzt wird. Sie finden den Antrag für eine Person, die lediglich bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen beschäftigt ist und für dieses gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten (z. B. in Deutschland und Luxemburg) arbeitet auf der Internetseite der DVKA. Die DVKA stellt die Bescheinigung aus nachdem diese mit dem Sozialversicherungsträger in Luxemburg die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften besprochen hat. Sie können die Bescheinigung für ein Jahr oder auch länger beantragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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