Guten Tag,
bei nachstehendem Sachverhalt benötige ich eine Expertenmeinung der KK.
Ein Arbeitnehmer beabsichtig ab 2026 gelegentlich im Form von mobiler Arbeit von Luxemburg aus von der Privatadresse seiner Lebensgefährtin aus zu arbeiten. Geplant ist, diese Möglichkeit unregelmäßig, voraussichtlich etwa einmal im Monat beziehungsweise insgesamt rund 10 bis 12 Tage im Jahr, zu nutzen. Er selbst hat seinen Wohnsitz in Deutschland und der Arbeitgeber hat seinen Sitz ebenfalls in Deutschland.
Muss man für jeden einzelnen Aufenthalt in Luxemburg eine A1 beantragen oder gibt es auch die Möglichkeit einer "Jahres-A1"?
Weiß jemand zufällig auch, ob es steuerliche Themen mit Luxemburg gibt?
Besten Dank für die Unterstützung im Voraus.