Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist geplant, dass ein deutscher Privathaushalt eine Frau aus Polen auf Minijob-Basis anstellt.
Die Frau hat einen Hauptjob in Polen und ist deshalb nach meinem Verständnis nur in Polen SV-pflichtig.
Hierfür gibt es wohl eine A1-Bescheinigung der ZUS, die die Arbeitnehmerin beantragen muss.
Wird der Minijob dann in DE mit Schlüssel 0 0 0 0 abgerechnet? Und muss eine Meldung über das Entgelt nach Polen gesendet werden, damit das Einkommen dort verbeitragt wird? Falls ja, wer zahlt diese Beiträge? Der AG in Deutschland? Die Arbeitnehmerin? Und auf welchem Weg?
Oder erhält die AN eine Versicherungsnummer für DE und wird wie eine normale geringfügig Beschäftigte mit 2% Pauschalversteuerung und über die Knappschaft abgerechnet?
Wie Sie sehen, habe ich ein paar Fragen und hoffe sehr, dass mir geholfen werden kann! :)
Vielen Dank im Voraus!
Mit besten Grüßen
Frederik