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  • 01
    A1 Antrag zur SV-Befreiung Minijob

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    es ist geplant, dass ein deutscher Privathaushalt eine Frau aus Polen auf Minijob-Basis anstellt.

    Die Frau hat einen Hauptjob in Polen und ist deshalb nach meinem Verständnis nur in Polen SV-pflichtig.

    Hierfür gibt es wohl eine A1-Bescheinigung der ZUS, die die Arbeitnehmerin beantragen muss.

    Wird der Minijob dann in DE mit Schlüssel 0 0 0 0 abgerechnet? Und muss eine Meldung über das Entgelt nach Polen gesendet werden, damit das Einkommen dort verbeitragt wird? Falls ja, wer zahlt diese Beiträge? Der AG in Deutschland? Die Arbeitnehmerin? Und auf welchem Weg?

    Oder erhält die AN eine Versicherungsnummer für DE und wird wie eine normale geringfügig Beschäftigte mit 2% Pauschalversteuerung und über die Knappschaft abgerechnet?


    Wie Sie sehen, habe ich ein paar Fragen und hoffe sehr, dass mir geholfen werden kann! :)


    Vielen Dank im Voraus!


    Mit besten Grüßen

    Frederik

  • 02
    RE: A1 Antrag zur SV-Befreiung Minijob

    Hallo Frederik,
     
    wird eine polnische Arbeitnehmerin mit einem Hauptjob in Polen bei einem deutschen Arbeitgeber im Privathaushalt geringfügig entlohnt beschäftigt, gilt sie für diese Zeit als gewöhnlich in mehreren Staaten beschäftigt. Für sie gelten daher prinzipiell die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit in Polen. Diese Zuordnung ist von der polnischen Arbeitnehmerin mit dem Vordruck A1 nachzuweisen.
     
    Daher stimmen wir Ihrer Einschätzung zu.
     
    Zur weiteren Vorgehensweise und zur Klärung Ihrer Fragen empfehlen wir die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) zu kontaktieren, die als zentrale Schnittstelle für internationale Partner und Träger der sozialen Sicherheit die notwenigen Kontaktdaten bei der ZUS in Polen zur Verfügung stellen kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam  

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