Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hatten eine SV-Prüfung und die Prüferin hat bei drei Mitarbeiterinnen beanstandet, dass §7(3) SGB IV nicht angewandt wurde. Die Mitarbeiterinnen waren bis bis Mitte des Monats in Elternzeit und schieden dann aus dem Unternehmen aus. Wir haben in allen 3 Fällen Urlaubsabgeltung ausgezahlt, welche jetzt für die restlichen Tage des Monats verbeitragt wurden, da SV-Tage zu berücksichtigen sind. Da die Mitarbeiterinnen in diesem Zeitraum aber bei uns schon nicht mehr angestellt waren, würden wir gerne wissen, mit welchem Hintergrund dies verbeitragt wurde.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße