Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Fall aus der Praxis:
:Frau A (62 Jahre alt, verheiratet und seit Jahren privat kranken- und pflegeversichert) ist ab 1.1.25 teilzeitbeschäftigt bei Arbeitgeber B (Monatslohn 640 Euro bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 8 Stunden). Von 2019 bis 31.12.2024 war Frau A geringfügig bei Arbeitgeber C beschäftigt. Ihr Ehemann ist seit Jahren privat kranken- und pflegeversichert.
Frage:
Ist die Beschäftigung der Frau A ab 1.1.25 kranken – und pflegeversicherungsfrei und besteht ein Anspruch auf Beitragszuschuss zur privaten Kranken – und Pflegeversicherung?
Zusatzfrage (interessehalber):
Sachverhalt wie oben mit folgenden Abweichungen: Ehemann gesetzlich kranken – und pflegeversichert und Ehefrau familienversichert.
Wie wäre dieser Fall zu beurteilen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Reiter