Expertenforum - 50 Euro-monatlicher Tankgutschein - Restguthaben auch im Folgemonat einlösbar?

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  • 01
    50 Euro-monatlicher Tankgutschein - Restguthaben auch im Folgemonat einlösbar?

    Unser MA bekommt 1x pro Monat einen Tankgutschein in Höhe von 50 Euro. Ausgabe wird jedes Monat entsprechend mit Datum und Unterschrift dokumentiert.

    Frage:

    Vom ausgegebenen Tankgutschein für den Monat November bleiben dem MA noch 0,02 Euro übrig (nur 49,98 Euro wurden am 20.11. vertankt). Darf das Rest-Gutschein in Höhe von 0,02 Euro zusammen mit dem neuen Tankgutschein für Dezember (50 Euro) im Dezember verwendet werden (also tanken im Dezember mit den beiden Gutscheinen in Höhe von 50,02 Euro) , so dass die monatliche Freigrenze für Dezember für den steuer-/sv-freien Sachbezug nicht überschritten wird? Oder kurz gefragt: Müssen Übergabe und vollständige Einlösung des 50 Euro-Tankgutscheins im selben Monat erfolgen?

    Danke für Ihre Rückantwort.

  • 02
    RE: 50 Euro-monatlicher Tankgutschein - Restguthaben auch im Folgemonat einlösbar?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    lohnsteuerlich ist nach dem "Zuflussprinzip" für den Sachbezug, dessen Bewertung und zeitliche Zuordnung entscheidend, wann der Gutschein vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überlassen wird. Der Zeitpunkt der späteren Einlösung spielt keine Rolle.


    Im angefragten Beispiel kann das Restguthaben also auch im Folgemonat verbraucht werden, ohne dass die Freigrenze von EUR 50,00 überschritten ist.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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