Unser MA bekommt 1x pro Monat einen Tankgutschein in Höhe von 50 Euro. Ausgabe wird jedes Monat entsprechend mit Datum und Unterschrift dokumentiert.
Frage:
Vom ausgegebenen Tankgutschein für den Monat November bleiben dem MA noch 0,02 Euro übrig (nur 49,98 Euro wurden am 20.11. vertankt). Darf das Rest-Gutschein in Höhe von 0,02 Euro zusammen mit dem neuen Tankgutschein für Dezember (50 Euro) im Dezember verwendet werden (also tanken im Dezember mit den beiden Gutscheinen in Höhe von 50,02 Euro) , so dass die monatliche Freigrenze für Dezember für den steuer-/sv-freien Sachbezug nicht überschritten wird? Oder kurz gefragt: Müssen Übergabe und vollständige Einlösung des 50 Euro-Tankgutscheins im selben Monat erfolgen?
Danke für Ihre Rückantwort.