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  • 01
    50 € Sachbezugsgrenze

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Sachbezugsgrenze wenn man sie überschreitet.


    Ein Mitarbeiter bekommt bereits einen Tankgutschein über 44 €. Jetzt wird zusätzlich noch Hansefit abgeschlossen, was die Grenze sprengt. ein Beispiel: Hansefit kostet 30 €, kann dann noch 6 € steuer- und sozialversicherungsfrei übernommen werden und die restlichen 24 € werden dann steuerpflichtig oder werden direkt 30 € steuerpflichtig?

    Welche Möglichkeiten gibt es dann? Zum Beispiel Pauschalversteuerung oder der Mitarbeiter übernimmt die Steuerlast selber?


    Danke vorab.

  • 02
    RE: 50 € Sachbezugsgrenze

    Hallo VdH,
     
    die aktuelle Freigrenze beträgt 50,00 € und gilt nur für Sachbezüge, für die es keinen amtlichen Sachbezugswert gibt. Sie sind beitragsfrei in der Sozialversicherung, wenn der Wert monatlich die Freigrenze nicht übersteigt und die Steuerfreiheit durch das Finanzamt festgestellt wurde.
     
    Die monatliche Freigrenze kann dabei für mehrere verschiedene Sachbezüge (z. B. Tankgutschein und „Hansefit“) nebeneinander im selben Kalendermonat genutzt werden, wenn insgesamt die 50,00 €-Freigrenze nicht überschritten wird. Sofern die 50,00 €-Freigrenze monatlich überschritten wird (und sei es auch nur um einen Cent), ist der gesamte Wert des Sachbezugs beitragspflichtig und nicht nur der über die Freigrenze hinausgehende Betrag.
     
    Ihre Frage, ob die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung besteht oder der Mitarbeiter die Steuerlast selbst zu übernehmen hat, können wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums nicht beantworten und empfehlen Ihnen, diesbezüglich das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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