Sehr geehrtes Expertenforum,
ein AN hat in 2022 div. AU-Bescheinigungen vorgelegt. Inzwischen ist die 42-Tage-Grenze erreicht und die LFZ endet. Allerdings fehlte der AN außerdem an 5 einzelnen Tagen, für welche keine Bescheinigung vorliegt, jedoch ein Erstattungsantrag bei der AOK erfolgte. Hat der AG zu klären, ob eine Berücksichtigung dieser Tage zu erfolgen hat, ob es sich um die gleiche Krankheit handelt - nach Rücksprache mit dem AN? Der Krankenkasse liegen ja für diese 5 Tage keine Diagnosen vor. Wie ist hier in der Praxis zu verfahren. Kann es sein, dass der AG daher ein anderes Ende der LFZ berechnet als die KK?
Lieben Dank für Ihre Rückmeldung.
Paula