Expertenforum - 3te Betriebsveranstaltung

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  • 01
    3te Betriebsveranstaltung

    Guten Tag,

    wir haben bei einem Mandat in 2024 3 Betriebsveranstaltungen. 2 wurden mit Freibetrag EUR 110,00 und Pauschalierung 25% LST abgerechnet.

    Wir würden auch die 3te Betriebsveranstaltung mit 25% pauschaliere, diesmal mit dem vollen Bruttobetrag der Rechnungen ohne Berücksichtigung des Freibetrages von EUR 110,00.


    Ist diese 3te Betriebsveranstaltung durch die Lohnsteuerpauschalierung dann auch beitragsfrei?


    Gruss

    Markus Vecek

     

  • 02
    RE: 3te Betriebsveranstaltung

     
    Hallo Herr Vecek,
     
    Ihre Fragestellung bezüglich der Möglichkeit der pauschalen Versteuerung der dritten Betriebsveranstaltung und einer damit einhergehenden Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ist eine vordergründig steuerrechtlich zu klärende Vorfrage.
     
    Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen führen grundsätzlich nicht zu Arbeitslohn, soweit die Aufwendungen je teilnehmenden Arbeitnehmer 110,00 € (= Freibetrag) nicht übersteigen. Dies bedeutet, dass die dem Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung zugewendeten Vorteile steuer- und beitragsfrei sind, wenn der Betrag von 110,00 € nicht überschritten wird.
     
    Wird der Betrag von 110,00 € überschritten, ist nur der über 110,00 € hinausgehende Betrag steuer- und beitragspflichtig (und nicht wie bei einer Freigrenze der gesamte Betrag). Die Zuwendung kann jedoch vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden; in diesem Fall besteht Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
     
    Inwieweit bei der von Ihnen beschriebenen Konstellation die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung besteht, ist zunächst mit der zuständigen Finanzbehörde zu klären.
     
    Sofern eine Pauschalversteuerung möglich sein sollte, wäre es in Zweifelsfällen in einem nächsten Schritt ratsam, unter Angabe der steuerlichen Rechtsgrundlage eine der einzugsberechtigten Krankenkassen zu kontaktieren und diesbezüglich eine beitragsrechtliche Stellungnahme anzufordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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