Expertenforum - §37 b EStG bei Konzern eigenen Mitarbeitern und Franschise-Nehmern SV-Pflichtig ?

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  • 01
    §37 b EStG bei Konzern eigenen Mitarbeitern und Franschise-Nehmern SV-Pflichtig ?

    Guten Tag,

    Geschenke an Mitarbeitern können ja gem. § 37 b pauschalversteuert und über den Mitarbeiter sv-verbeitragt werden. Wenn der AG die SV- trägt ist diese auch noch einmal Lohnsteuerpflichtig. Sehe ich das richtig?

    Was ist wenn Konzerntochter A Geschenke an Mitarbeiter einer Konzerntochter B oder Muttergesellschaft macht? Können die nach § 37 b pauschalversteuert ohne SV, wie bei Fremden Dritten behandelt werden? Oder müssen die jeweils über die Lohnabrechnung der Konzerntochter B oder der Muttergesellschaft beim Mitarbeiter selber sv-verbeitragt werden?

    Vielen Dank im Voraus!

  • 02
    RE: §37 b EStG bei Konzern eigenen Mitarbeitern und Franschise-Nehmern SV-Pflichtig ?

    Guten Tag,
     
    das Sozialversicherungsrecht folgt bei der Beurteilung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Regel dem Steuerrecht.
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: §37 b EStG bei Konzern eigenen Mitarbeitern und Franschise-Nehmern SV-Pflichtig ?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir haben Ihre Frage an die Fachexperten Sozialversicherung weitergeleitet.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 04
    RE: §37 b EStG bei Konzern eigenen Mitarbeitern und Franschise-Nehmern SV-Pflichtig ?

    Guten Tag,


    das SV-Experten-Team, an das ich meine Frage zuerst gestellt hatte, hat die Frage an das Steuer-Experten- Team umgeswitcht. Sie antworten nun wieder das hier die SV-Experten zuständig ist.

    Eigentlich sind hier Fragen an beide Teams enthalten, man kann aber nur ein Team auswählen. Es wäre Toll , wenn jedes Team eine Antwort für seinen Bereich geben könnte, anstatt diese immer nur hin und her zuschieben.

    Ich möchte ja nur alles richtig machen und nicht erst in der SV- oder Lohnsteuerprüfung daraufhin gewiesen werden.

    Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus!


    Ich möchte gerne eine Antwort

  • 05
    RE: §37 b EStG bei Konzern eigenen Mitarbeitern und Franschise-Nehmern SV-Pflichtig ?

    Guten Tag,
     
    zuerst einmal möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen, dass wir die steuerliche Bewertung zuerst vornehmen lassen wollten, da das Sozialversicherungsrecht in der Regel dem Steuerrecht folgt.
    Ihre erste Frage, ob Lohnsteuerpflicht bei der Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber besteht, können wir im Rahmen des Forums nicht beantworten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Sozialversicherungsrechtlich geben wir Ihnen folgende Einschätzung:
    Die beitragsrechtliche Behandlung der nach § 37b EStG pauschalversteuerten Sachzuwendungen ist in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV geregelt.
    Sachgeschenke an Arbeitnehmer unterliegen der Sozialversicherungspflicht, wenn sie nach § 37b Abs. 2 EstG pauschal versteuert werden.
    Sachgeschenke an Nicht-Arbeitnehmer (Dritte) unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn sie nach § 37b Abs. 1 EstG pauschal versteuert werden.
     
    Wir werden Ihre Fragestellung erneut an den externen Steuerexperten weiterleiten, damit die steuerliche Beurteilung vorgenommen werden kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 06
    RE: §37 b EStG bei Konzern eigenen Mitarbeitern und Franschise-Nehmern SV-Pflichtig ?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    es ist richtig, dass die Übernahme der AN-Anteile zur SV als geldwerter Vorteil nochmals Lohnsteuer verursacht.


    Für die Versteuerung der Vorteile anderer AN (Schwester- oder Muttergesellschaften) ist entscheidend, welches Unternehmen den entstehenden Aufwand trägt (Versteuerung nach § 37b EStG bei Leistung an „fremde“ AN und Lohnsteuer nach allgemeinen Regeln bei Kostenübernahme durch eigenen AG).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 07
    RE: §37 b EStG bei Konzern eigenen Mitarbeitern und Franschise-Nehmern SV-Pflichtig ?

    Vielen Dank!

    Also gelten die AN von der Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaft als Fremde Dritte , wenn die Tochtergesellschaft AN der Muttergesellschaft Geschenke macht? Diese sind dann auch nicht sv-pflichtig?


    Beste Grüße

    UKoerner

  • 08
    RE: §37 b EStG bei Konzern eigenen Mitarbeitern und Franschise-Nehmern SV-Pflichtig ?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir haben Ihre Frage zur Beantwortung an die Fachexperten SV weitergeleitet.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 09
    RE: §37 b EStG bei Konzern eigenen Mitarbeitern und Franschise-Nehmern SV-Pflichtig ?

    Guten Tag,
     
    gelten Zuwendungen der Konzerntochter A an Mitarbeitende des Mutterkonzernes oder anderer Tochtergesellschaften als Sachgeschenke an Dritte (Nichtarbeitnehmer), welche nach § 37b Abs. 1 EStG pauschal versteuert werden können, folgt in dem Fall das Sozialversicherungsrecht dem Steuerrecht und nach § 1 Abs. 1 Nr. 14 der SvEV sind diese Zuwendungen beitragsfrei.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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