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  • 01
    2 Arbeitsverträge Deutschland und LUX

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben einen MA, der einen Arbeitsvertrag für 2 Tage in Luxemburg und einen Arbeitsvertrag für 3 Tage in Deutschland hat.

    Bisher lag der Mitarbeiter in Deutschland über der Beitragsbemessungsgrenze und musste in LUX keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.


    Wie sieht es aus, wenn er in Deutschland unter die Beitragsbemessungsgrenze RV/AV fällt und evtl. auch unter die KV/PV? Müssen dann Beiträge in LUX und Deutschland abgeführt werden?


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: 2 Arbeitsverträge Deutschland und LUX

    Hallo Asset2017,
     
    nach Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass es sich hier um ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis mit unterschiedlichen Arbeitsorten handelt. Desweiteren unterstellen wir, dass durch die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen nach deutschem Recht sich der Wohnort der betreffenden Person in Deutschland befindet.  
     
    Die von Ihnen beschriebene Minderung des Arbeitsentgelts und eine evtl. damit verbundene Unterschreitung der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen (RV/AV) bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenzen (KV/PV) hat keine Auswirkung auf die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit.
     
    Eine Beitragsabführung an den luxemburgischen Versicherungsträger kann somit nicht entstehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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