Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen MA, der einen Arbeitsvertrag für 2 Tage in Luxemburg und einen Arbeitsvertrag für 3 Tage in Deutschland hat.
Bisher lag der Mitarbeiter in Deutschland über der Beitragsbemessungsgrenze und musste in LUX keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Wie sieht es aus, wenn er in Deutschland unter die Beitragsbemessungsgrenze RV/AV fällt und evtl. auch unter die KV/PV? Müssen dann Beiträge in LUX und Deutschland abgeführt werden?
Mit freundlichen Grüßen