Guten Tag,
gibt es Ausnahmen im Gesetz, die weniger als 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr (lt. § 11 ArbZG) zulassen?
Danke.
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Guten Tag,
gibt es Ausnahmen im Gesetz, die weniger als 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr (lt. § 11 ArbZG) zulassen?
Danke.
Sehr geehrte Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage kann in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung auf Grundlage eines Tarifvertrages in bestimmten Branchen reduziert werden. Einzelheiten hierzu finden Sie in § 12 Satz 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz. Zudem ist eine Abweichung in außergewöhnlichen Fällen (§ 14 Abs. 1 und 2 Arbeitszeitgesetz) zulässig.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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