Expertenforum - § 11 ArbZG - Freie Sonntage

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  • 01
    § 11 ArbZG - Freie Sonntage

    Guten Tag,


    gibt es Ausnahmen im Gesetz, die weniger als 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr (lt. § 11 ArbZG) zulassen?


    Danke.

  • 02
    RE: § 11 ArbZG - Freie Sonntage

    Sehr geehrte Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage kann in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung auf Grundlage eines Tarifvertrages in bestimmten Branchen reduziert werden. Einzelheiten hierzu finden Sie in § 12 Satz 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz. Zudem ist eine Abweichung in außergewöhnlichen Fällen (§ 14 Abs. 1 und 2 Arbeitszeitgesetz) zulässig.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

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