Wir haben mehrere Caddys als Werkzeugwagen in unserer Firma, die keinem Mitarbeiter direkt zugeordnet sind, sondern wechselnd benutzt werden. Nun soll einem Mitarbeiter ein eigener Caddy zur Verfügung gestellt werden, den er größtenteils beruflich nutzt. Es soll ihm in einer Überlassungsvereinbarung aber auch gestattet werden, diverse Privatfahrten mit diesem Wagen unternehmen zu können. Privat besitzen er und seine Frau bereits einen Pkw. Werkstattwagen sind wegen ihrer Beschaffenheit lt. BFH grundsätzlich von der 1%-Regelung ausgenommen aber wie verhält es sich wenn in einer Überlassungsvereinbarung auch eine Privatnutzung erlaubt ist, Privat jedoch ein Fahrzeug vorhanden ist ? Bleibt die 1%-Regelung weiter aussen vor oder kommt es nun doch zur Versteuerung ?
Für Ihre Hilfe in dieser komplexen Angelegenheit schon einmal vielen Dank.