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  • 01
    1 Monat unbezahlter Urlaub freiwillig Krankenversicherter AN

    Guten Tag,

    ich habe folgenden Sachverhalt.

    Ein freiwillig krankenversicherter Arbeitnehmer hat vom 01.07.-31.07.2025 unbezahlten Urlaub.

    Meine Fragen:

    1.) Muss der Arbeitnehmer die Kranken-u. Pflegeversicherungsbeiträge weiterhin bezahlen?

    2.) Da für den Monat Juli kein Arbeitsentgelt bezahlt wird fällt auch der Arbeitgeberzuschuss weg?

     

  • 02
    RE: 1 Monat unbezahlter Urlaub freiwillig Krankenversicherter AN

    Sehr geehrte Frau Maier,
     
    bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern, die deshalb krankenversicherungsfrei sind, weil deren Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, werden die Beiträge aus der Beitragsbemessungsgrenze ermittelt. Dies gilt auch für die Fälle, in denen unbezahlter Urlaub genommen wird. Eine Reduzierung der Beitragshöhe findet (zunächst) nicht statt. Insoweit wird unterstellt, dass die auf das Kalenderjahr bezogene Einkommenssituation sich nicht derart ändert, dass in jedem Fall der Unterbrechung ein Unterschreiten der Jahresbeitragsbemessungsgrenze angenommen werden "muss".
    Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 3 der aktuellen „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“.
     
    Da das Firmenzahlerverfahren für die Zeit eines unbezahlten Urlaubs nicht angewandt werden kann, hat die Beitragszahlung in einem solchen Fall durch den Versicherten zu erfolgen. Aufgrund der fehlenden Zahlung von Arbeitsentgelt besteht kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss.
     
    Sofern die freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge vor dem unbezahlten Urlaub im Firmenzahlerverfahren abgerechnet wurden, ist für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubs eine Änderung im Beitragsgruppenschlüssel von „9111“ auf „0111“ vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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