SV-Meldeportal ab 4. Oktober 2023

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Am 4. Oktober 2023 wird das neue SV-Meldeportal für den Regelbetrieb freigeschaltet. Es löst die bestehende Ausfüllhilfe sv.net ab und bietet eine Reihe neuer Funktionen, die für Arbeitgeber komfortabler sind.
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Zwei Frauen in einem Büro© AOK

Das SV-Meldeportal ist eine komplette Neuentwicklung und eine reine Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird. Es führt – wie schon sv.net – keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch, sondern dient dem elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen.

Bei der Neuentwicklung wurden die gesetzlichen Regelungen für den elektronischen Datenaustausch nach dem Vierten Sozialgesetzbuch und das Aufwendungsausgleichsgesetz sowie für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge berücksichtigt.

Ziel ist auch weiterhin eine dauerhafte, allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe für den Austausch zwischen Sozialversicherungsträgern, den Arbeitgebern und auch den Selbstständigen anzubieten.

SV-Meldeportal
SV-Meldeportal

Das SV-Meldeportal soll vorrangig kleine Arbeitgeber bei der Erfüllung der Meldepflichten, der Beantragung und dem Abruf von Bescheinigungen unterstützen. Aber auch mittelständische und große Unternehmen, Selbstständige, die öffentliche Verwaltung sowie Zahlstellen können das SV-Meldeportal nutzen.

Parallel kann das Vorläuferprodukt sv.net bis zum 31. Dezember 2023 vollumfänglich genutzt werden. In der Zeit vom 1. Januar 2024 bis 29. Februar 2024 steht sv.net allerdings nur noch eingeschränkt zur Verfügung.

Sichere Registrierung

Die Registrierung beziehungsweise Anmeldung für Arbeitgeber und Selbstständige am SV-Meldeportal ist für Arbeitgeber und Selbstständige künftig nur noch über ein sogenanntes ELSTER-Organisationszertifikat möglich, welches über das „Einheitliche Unternehmenskonto“ beantragt werden kann.

Hintergrund ist der mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) zu schaffende Portalverbund, über den künftig Verwaltungsleistungen beantragt und Informationen/Daten ausgetauscht werden können. Dazu hat der IT-Planungsrat des Bundes die ELSTER-ID beziehungsweise ELSTER-Organisationszertifikate als sicheres Mittel zu Identifizierung bestimmt. Je Unternehmen können mehrere ELSTER-Organisationszertifikate beantragt werden.

Für Anwender, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen und nicht über ein solches ELSTER-Unternehmenskonto verfügen (zum Beispiel ausländische Unternehmen und Selbstständige sowie Beschäftigte), wird ab 2024 alternativ auch das BundID-Konto für die Registrierung und Anmeldung angeschlossen.

Mit dem ELSTER-Organisationszertifikat erfolgt dann die eigentliche Registrierung am SV-Meldeportal. Nach Angabe der entsprechenden Daten erhält der Anwender ein Vertretungsberechtigungsschreiben mit einem persönlichen Freischaltcode. Mit der erneuten Anmeldung im SV-Meldeportal und der Eingabe des Freischaltcodes wird die Registrierung abgeschlossen.

Zur Registrierung am SV-Meldeportal ist ein vollständig neuer Registrierungsprozess zu durchlaufen, der mehrere Tage in Anspruch nehmen wird. Daher empfehlen wir, frühzeitig ein neues ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen oder die Nutzung eines bereits vorhandenen Zertifikates organisatorisch zu regeln.

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Registrierung im SV-Meldeportal

Schauen Sie sich die Registrierung im neuen SV-Meldeportal im Erklärvideo an.

Neue Funktionen

Online-Datenspeicher

Mit dem neuen SV-Meldeportal können Unternehmen ihre Daten in einem zentralen, sicheren, vor dem Zugriff von Unbefugten geschützten Online-Datenspeicher vorhalten. Diese Daten können später auch für die Betriebsprüfung genutzt werden. Die Firmen- und Personaldaten sowie alle abgegebenen und empfangenen Meldungen werden für die Dauer von maximal fünf Jahren verschlüsselt gespeichert. Der Online-Datenspeicher befindet sich auf den Server-Systemen in den Rechenzentren der ITSG.

Komplexe Mandantenverwaltung möglich

Anwendenden, die für mehr als eine Betriebsnummer Daten mit den Sozialversicherungsträgern austauschen, zum Beispiel Dienstleistenden, die für mehrere Arbeitgeber die Entgeltabrechnung und das Meldewesen übernehmen, steht eine strukturierte Mandantenverwaltung mit Historienführung zur Verfügung.

So können Arbeitgeber eine Steuerberatung oder einen Dienstleistenden für einen frei bestimmbaren Zeitraum per Mandat mit der Abgabe von Meldungen, Beitragsnachweisen, Anträgen und Bescheinigungen beauftragen, aufgrund der Zuordnung zu seiner Betriebsnummer selbst aber vollständig über ihre Daten verfügen.

In der Folge kann auch eine nachfolgend beauftragte Steuerberatung oder ein Dienstleistungsunternehmen auf diese Daten zugreifen.

Komfortable Mitarbeiterverwaltung mit Historie

Mit dem SV-Meldeportal steht auch eine gestufte Personalverwaltung mit Historienführung unter Nutzung des Online-Datenspeichers zur Verfügung.

Für die Mitarbeitenden eines Unternehmens werden unter der Betriebsnummer die Basisdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer erfasst. Diese können dann in den Meldungen verwendet werden.

Zudem werden die in Meldungen für die Mitarbeitenden erfassten Daten automatisch in die Stammdaten mit Bezug auf den Monat des Meldedatums übernommen. So ist es möglich, spätere Meldungen einzelnen Zeiträumen zuzuordnen.

Kosten der Nutzung des SV-Meldeportals

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen dürfen die Nutzenden des SV-Meldeportals in angemessenem Umfang an den Kosten der Datenübermittlung beteiligt werden. Daher ist für die Nutzung des SV-Meldeportals eine Gebühr zu entrichten.

Die Nutzungsgebühr wird bezogen auf zwei Anwendergruppen für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben:

  • 36 Euro für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer und
  • 99 Euro für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern.

Die angegebenen Beträge verstehen sich als Netto-Beträge jeweils zuzüglich der entsprechend gültigen Mehrwertsteuer.

Alle Nutzenden jeder Anwendergruppe können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.

In den Jahren 2023 und 2024 ist die Nutzung kostenfrei, wenn sich Nutzende bis zum 31. März 2024 registrieren. Erst ab 2025 ist für diese Anwendenden die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig.

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Stand

Zuletzt aktualisiert: 06.09.2023

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